§ 1
Aktive Mitglieder des Vereins sind - soweit keine Sonderregelung gem. § 10 Abs. 3 der Satzung vorliegt - verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Sonderregelung gem. § 10 Abs. 3 der Satzung kann Anwendung finden bei Schülern, Studenten, Rentnern, Erwerbslosen, Arbeitslosen mit Lohnersatzleistungen gem. SGB III und Hilfebedürftigen im Rechtskreis des SGB II.
§ 2
Der Jahresbeitrag wird mit Bestätigung der Aufnahme in den Verein durch den Vorstand zur Zahlung fällig.
§ 3
Bei Aufnahme in den Verein wird für natürliche und juristische Personen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Insoweit die Sonderregelung gem. § 10 Abs. 3 der Satzung Anwendung findet, entfällt die Aufnahmegebühr.
§ 4
Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt per Lastschriftverfahren. Im Ausnahmefall kann die Beitragszahlung durch für den Verein kostenfreie Einzahlung auf das dem Mitglied mitzuteilende Konto des Vereins erfolgen. Dabei ist in jedem Fall die Mitgliedsnummer anzugeben.
§ 5
Entrichtete Beiträge werden bei Austritt, Ausschluss oder Ausscheiden aus dem Verein nicht erstattet.
§ 6
Die Höhe der Jahresbeiträge für aktive Mitglieder beträgt:
§ 7
Jedes Fördermitglied hat einen finanziellen Beitrag zu leisten, dessen Höhe zwischen Fördermitglied und Vorstand vereinbart wird, der jedoch 25 von Hundert des Mitgliedsbeitrages für aktive Mitglieder der zutreffenden Gruppe nicht unterschreiten darf.
§ 8
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 9
Über mehr als vier Wochen säumige Mitglieder erhalten ein Mahnschreiben an ihre letzte bekannte Anschrift, mit dem jeweils eine Kostenpauschale von 5,00 € erhoben wird. Erfolgt auch auf ein zweites Mahnschreiben nach weiteren zwei Wochen mit neuerlicher Kostenpauschale von 5,00 € kein
Zahlungseingang, prüft der Vorstand, ob die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus dem Verein vorliegen und leitet gegebenenfalls die gem. Satzung erforderlichen Schritte ein.
§ 10
Für Sach- und Geldspenden werden Spendenbescheinigungen erstellt.
Bernau, den 21.09.2006
Der Vorstand
Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung
http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/service/termine/?termin2=1931
Prävention wirkt
17. Kongress Armut und Gesundheit
PRÄVENTION WIRKT!
Der Kongress Armut und Gesundheit zieht um: neue Zeit - neuer Ort.
Freitag und Samstag, den 09. und 10. März 2012
in der Technischen Universität Berlin
Alle weiteren Informationen auf www.armut-und-gesundheit.de