Dabei argumentieren sie meistens mit Einzelbeispielen, wie den ausgearbeiteten Stahlarbeitern, Dachdeckern und Pflegekräften. Das trifft für diese Berufsgruppen jederzeit zu, jedoch geht es nicht darum die Lebensarbeitszeit unter gleichen Bedingungen schematisch zu verlängern, sondern es geht um die Schaffung flexibler Arbeitsformen, die den Menschen bis zum 67.Lebensjahr angemessen und gleichermaßen auch wertschöpfend sind. Damit erschließen sich die Möglichkeiten, den Willen zur weiteren Berufstätigkeit und die Erfahrungen in dieser Altersgruppe zu nutzen. Voraussetzung dafür sind angepasste Regeln für die individuelle Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Das sind durchaus die positiven sozialen Seiten der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Schwerwiegender sind jedoch die sozialpolitischen Zwänge, die sich aus der Änderung der Altersstruktur der Bevölkerung ergeben.Die Dramatik ergibt sich aus folgenden Zahlen: Im Jahre 2000 kamen auf einen Ruheständler 3,6 Erwerbstätige. Im Jahre 2050 werden es nur noch 1,6 sein, verursacht durch den Geburtenrückgang. Berücksichtigt man die Tatsache, dass unter Erwerbstätige die Erwerbsfähigen zu verstehen sind, und deren Anteil im Jahre 2007 bei 70 Prozent lag, ergibt sich aus der Hochrechnung ein Verhältnis von Ruheständlern zu Erwerbstätigen von eins zu eins im Jahre 2050. Eine beunruhigende Perspektive, das Ende des solidarischen Rentensystems, wenn nicht eines jeglichen Sicherungssystems überhaupt.Interessant ist eine Untersuchung der Korrelation zwischen Lebensalter und Pflegebedürftigkeit, wobei natürlich Nichtpflegebedürftigkeit die Erwerbsfähigkeit nicht vollkommen widerspiegelt. Sie ist jedoch ein verfügbarer Indikator für Leistungsfähigkeit und Gesundheit in den Altersgruppen. Werden zur Analyse die Zahlen der Leistungsempfänger aus der Sozialen Pflegeversicherung des Jahres 2006 herangezogen, kann festgestellt werden, dass ihr Anteil in der Altersgruppe 65 bis 69 bei 6,4 Prozent liegt und in der Altersgruppe 70 bis 74 bei 8,6 Prozent.Bei allen Vorbehalten zeigt sich hier doch ein erhebliches Leistungspotenzial. Deutschland liegt mit einem Regelrentenalter von 65 Jahren in der Liste der EU - Staaten im ersten Drittel. Jedoch erhöhen alle Staaten allmählich das Renteneintrittsalter aus ähnlichen sozialpolitischen Zwängen wie sie in Deutschland wirken. Die deutschen Verhältnisse zeigen jedoch eine quantitative Besonderheit, diese liegt in der unverhältnismäßigen Abnahme ( im Vergleich zu den anderen EU- Staaten ) der Anzahl von Erwerbstätigen in den Altersgruppen 20 bis 64. Das spricht für eine im intereuropäischen Vergleich unterdurchschnittliche Geburtenrate. Resümierend muss festgestellt werden, der spätere Renteneintritt wird kommen müssen, unabhängig von sich ändernden Rentenformeln.
Dafür sind einige Voraussetzungen vonnöten:Die demokratische Gesellschaft bleibt erhalten, damit der Sozialstaat. Kein Ersatz der solidarischen Sozialsysteme durch neoliberale desintegrierende Systeme. Die Soziale Marktwirtschaft wird nicht das Opfer der brutalen Kapitalisierung der gesamten Gesellschaft ( Laissez - faire - Liberalismus ).Eine Analyse der bestehenden Verhältnisse mit dem Ziel einer verlässlichen Prognose und daraus die Entwicklung geeigneter strukturellen Maßnahmen in Form einer öffentlichen Diskussion. Die Anerkennung des Faktischen als reale Chance für die Gestaltung der Gesellschaft.
Quelle für die Statistik: Fritz Beske; Die drei Lebensabschnitte, Arzt und Krankenhaus, 09/2008
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